Die Marler Ortssatzung überträgt die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege auf die Straßenanlieger. Ähnlich wie beim Winterdienst der Schnee, muss also auch Laub - von städtischen Bäumen - von den Bürgern beseitigt werden. Nicht rund um die Uhr, aber regelmäßig.