Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre private häusliche Abwasserleitung sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen überprüfen zu lassen. Auch wer bestehende Abwasserleitungen sanieren oder verändern will, kann zur Prüfung verpflichtet sein.
Für Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, haften grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Aber auch um Nässeschäden und Wertverluste der Immobilie zu vermeiden, ist es angebracht, häusliche Abwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen in einer Verordnung geregelt: der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) vom 17. Oktober 2013.
Prüffristen
Sie legt unter anderem Fristen fest, in welchen Fällen private Grundstückseigentümer häusliche Abwasserleitungen bis wann überprüfen müssen.
> Bei allen Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen oder Sanierung der bestehenden Abwasseranlage unverzüglich vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage.
> Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor dem 1. Januar 1965 verlegt wurden, bis 31. Dezember 2015. In Marl befinden sich in Wasserschutzgebieten keine Abwasserleitungen, die unter diese Regelung fallen.
> Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 1. Januar 1965 verlegt wurden, bis 31. Dezember 2020. In Marl befinden sich in Wasserschutzgebieten keine Abwasserleitungen, die unter diese Regelung fallen.
> Bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebiets innerhalb von sieben Jahren.
> Als Wiederholungsprüfung: In allen diesen Fällen muss die Prüfung alle
30 Jahre wiederholt werden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann die Stadt Marl darüber hinaus durch eine Satzung die Überprüfung der Abwasserleitungen einfordern und Prüffristen festlegen. Bislang hat die Stadt Marl keine Satzungen beschlossen, die zusätzlich feste Prüffristen festlegt.
Außerdem sind in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) vom 17. Oktober 2013 Fristen festgelegt, in welchen Fällen private gewerblich bzw. industriell genutzte Abwasserleitungen zu prüfen sind. In Marl trifft folgende Regelung zu:
> Bei allen Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen oder Sanierung der
bestehenden Abwasseranlage unverzüglich vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage.
> Bestehende gewerblich, bzw. industriell genutzte Abwasserleitungen
außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bis 31. Dezember 2020 zu prüfen.
> Als Wiederholungsprüfung: Je nach Bereich der privaten Abwasserleitung und der Prüfart muss die Prüfung nach 5, 20 oder 30 Jahren erfolgen.
Prüfung und Sanierung
Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen erfüllen die neue Verordnung, wenn sie von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Liste der anerkannten Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt:
www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa
Nach der Verordnung sind große Schäden sofort zu beseitigen. Für die Beseitigung mittlerer Schäden wird zehn Jahre Zeit gewährt. Kleine Schäden müssen zunächst gar nicht saniert werden. Wie ein Schaden zu bewerten ist, darüber entscheidet der zugelassene Sachkundige Prüfer.
In Einzelfällen kann die Stadt Marl über abweichende Sanierungsfristen entscheiden.
Es empfiehlt sich, grundsätzlich mehrere Angebote für eine Prüfung oder auch
Sanierung einzuholen und sich vor der Beauftragung in jedem Fall bei der Stadt Marl
bzw. der Verbraucherzentrale NRW beraten zu lassen.
Denn dort erhalten Eigentümer wichtige Informationen über die gesetzlichen
Regelungen und fachliche Tipps, die Geld sparen können.
Die Verbraucherzentrale NRW und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen informieren mit weiterreichenden Informationen unter:
https://www.abwasser-beratung.nrw/
https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/
Sprechen Sie uns an!
Zentraler Betriebshof der Stadt Marl
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Eine Kurzinformation zur Überwachung von privaten Abwasserleitungen finden Sie hier