Versickerung von Niederschlagswasser
Niederschlagswasser ist das von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser.
2003 wurde in Marl der getrennte Gebührenmaßstab eingeführt. Neben der Gebühr für Schmutzwasser gibt es seitdem eine Niederschlagswassergebühr. Grundlage der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die Abwasseranlage gelangen kann. Unter einer befestigten Fläche ist jede Veränderung der natürlichen Bodenoberfläche zu verstehen, die zu einer Verdichtung führt, wie dies insbesondere durch Asphalt, Beton, Platten, Pflastersteine usw. erfolgt.
Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von den bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch aufgrund des Gefälles Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird bei dauerhaft begrünten Dächern, deren Abflussbeiwert weniger als 0,3 beträgt, der Gebührensatz für die betroffene Dachfläche um 70 % reduziert.
Der Antrag auf Versickerung ist dreifach über die Stadt Marl einzureichen:
ZBH Marl
Abteilung Stadtentwässerung
Zechenstraße 20
45772 Marl
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