ZBH - das Unternehmen

Unsere Arbeit auf den Punkt?

Wir geben der Stadt ein Gesicht.

Überflutungsgefahr - Versicherungsschutz erforderlich

Zukünftig werden Starkregenereignisse zunehmen, darüber sind sich Meteorologen einig. Damit steigt auch die Gefahr von Überflutungen an Gewässern und im Stadtgebiet.

Die wesentlichen Ursachen sind vor allem extreme Niederschläge. Über die Oberfläche sucht sich das Wasser seinen Weg zu den Tiefpunkten im Gelände, überflutet damit Grundstücke, Garagen, Keller und richtet so hohen Schaden an.

Die Abwasserkanalisation in Marl entspricht den gesetzlichen Anforderungen und die Wassermengen von größeren Regenereignissen – auch über die vorgeschriebene Mindestsaufnahmekapazität hinaus – können in der Regel ohne Probleme in der Kanalisation abgeführt werden.
Gewässer und öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen jedoch nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall dazu, dass die vorhandene Kanalisation in Marl das Wasser nicht mehr schnell genug aufnehmen kann, und das Oberflächenwasser auch kurzzeitig nicht mehr von den Grundstücken abgeführt werden kann.

Der Grundstückseigentümer ist daher aufgefordert, seinerseits für ausreichend Versicherungsschutz – im Hinblick auf Katastrophenregen - zu sorgen.
Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) muss sich jeder im Rahmen des Zumutbaren gegen Schäden durch Hochwasser schützen.

Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Niederschlagswasser, das von außen in das Gebäude eindringt, abdeckt. Mit der Wohngebäudeversicherung ist ein Haus standardmäßig nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.
Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden. Hierfür gibt es bei der Wohngebäudeversicherung Zusatzpolicen, die auch Schäden durch Überschwemmung des Gebäudes von außen abdecken - die so genannte Elementarschadensversicherung.

Zusätzlich sollte der Grundstückseigentümer, aber ebenso der Mieter oder Pächter, seine Hausratversicherung überprüfen, ob diese auch Überschwemmungsschäden – Elementarschäden – einschließt. Denn auch hier ist in der Regel eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmung möglich.

Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl empfiehlt den Marler Bürgern, Ihre Versicherung zu überprüfen und sich fachkundig beraten zu lassen.