Schutz gegen Rückstau
Zukünftig werden Starkregenereignisse zunehmen, darüber sind sich Meteorologen einig. Damit steigt auch die Rückstaugefahr in den Abwasserrohren der Häuser.
Die wesentlichen Ursachen für den Rückstau sind neben Betriebsstörungen im Kanalnetz vor allem extreme Niederschläge. Durch unverschlossene Öffnungen können dann Grundstücke, Garagen und Keller überflutet, und damit hoher Schaden verursacht werden.
Öffentliche Kanalnetze können aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Extremregen sofort abzuleiten. Daher kommt es im Extremfall zum kurzzeitigen Rückstau von Abwasser in die Anschlusskanäle.
Der Anschlussnehmer muss seinen Beitrag leisten und sich gegen Rückstau, gerade auch im eigenen Interesse schützen.
Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Marl § 13 Abs. 3 ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen.
Hierzu ist für Ablaufstellen (Öffnungen) unterhalb der Rückstauebene eine funktionstüchtige Rückstausicherung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen und zu betreiben.
Die Rückstauebene ist definiert mit der höchsten Ebene, bis zu der das Wasser anstauen kann. Das ist in der Regel die jeweilige Straßenhöhe vor einem Grundstück.
Es ist zu prüfen, welche Ablaufstellen (Toiletten, Waschbecken etc.) unterhalb der Straßenhöhe im Haus bestehen.
Wenn es diese Ablaufstellen gibt, stellt Sie sich ggf. die Frage, ob die Toiletten, Waschbecken etc. unterhalb der Rückstauebene zukünftig benötigt werden, oder sogar verschlossen werden können.
Wenn diese Öffnungen allerdings weiterhin gebraucht werden, muss für einen Rückstauschutz gesorgt werden. Dabei können Abwasserhebeanlagen oder geeignete Rückstauverschlüsse verwendet werden.
Was viele Grundstückseigentümer nicht wissen, die meisten Rückstausicherungen sind regelmäßig zu warten, damit sie im Bedarfsfall auch ordnungsgemäß funktionieren.
Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl bittet die Grundstückseigentümer in Marl, Ihre Abwasserleitungen hinsichtlich einer funktionstüchtigen Rückstausicherung regelmäßig zu überprüfen bzw. sich fachkundig beraten zu lassen.