Kleinkläranlagen/ Abflusslose Gruben
Die Stadt Marl ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz NRW (LWG) dazu verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen.
Zu den Aufgaben gehören auch das Abfahren des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers oder des in Kleinkläranlagen (KKA) anfallenden Schlamms, um in der Folge, dessen ordnungsgemäße Behandlung in einer zentralen Kläranlage sicher zu stellen.
Für die Erfüllung dieser Abwasserbeseitigungspflicht können sich die Gemeinden Dritter bedienen, d.h. die Leistungen für die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Gruben können an Fachfirmen vergeben werden. Hierzu wird regelmäßig ausgeschrieben.
Derzeit ist mit der Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Gruben bzw. Klärschlamm aus Kleinkläranlagen folgendes Unternehmen beauftragt:
Firma Garvert
Telefon 0 28 61 - 93 03-0
Die im Stadtgebiet von Marl befindlichen abflusslosen Gruben oder KKA werden nach Plan und Erfordernis durch das Unternehmen angefahren.
Da die meisten KKA mit biologischen Reinigungsstufen nachgerüstet wurden, erfolgen die Abfuhren vermehrt nur noch nach Bedarf, d.h. die Betreiber setzen sich direkt mit dem Abfuhrunternehmen in Verbindung, um einen individuellen Abfuhrtermin zu vereinbaren.
Der Bedarf einer Klärschlammabfuhr wird in der Regel bei den regelmäßig erfolgenden Wartungen der KKA durch Sachkundige festgestellt.
Der Neubau einer biologischen KKA oder die Nachrüstung einer biologischen Stufe bei einer vorhandenen, älteren KKA sind erlaubnispflichtig.
Der Erlaubnisantrag Kleinkläranlage kann kostenfrei von der Internetseite des Kreises Recklinghausen heruntergeladen werden und ist über die Stadtentwässerung Marl an die Untere Wasserbehörde (UWB) des Kreises Recklinghausen einzureichen.
Download

Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücks-entwässerungs-anlagen
Satzung als PDF hier runterladen
Information

Vordrucke für Erlaubnisantrag Kleinkläranlagen:
hier: Kreis RE