ZBH - das Unternehmen

Unsere Arbeit auf den Punkt?

Wir geben der Stadt ein Gesicht.

Anschluss an den öffentlichen Kanal

In die öffentliche Abwasseranlage dürfen nur Stoffe und Abwässer eingeleitet werden, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht zu Störungen führen.

Was alles nicht in den Kanal gehört, ist in der Abwasserbeseitigungssatzung beschrieben.

Viele wissen nicht, dass über die Toilette keine Essenreste, Frauenhygieneartikel etc. entsorgt werden dürfen.

Für den Anschluss einer Grundstücksentwässerung bzw. der Änderung an einem Kanalanschluss sind Antragsunterlagen einzureichen.

Nach den Vorschriften der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Marl ist deren Zustimmung erforderlich.
Die Anträge stehen zum Herunterladen bereit.

Unter dem jeweiligen Punkt 6 sind die mit einzureichenden Unterlagen aufgeführt.
Die Bearbeitung eines Entwässerungsantrages ist nur möglich, wenn die Unterlagen komplett eingereicht wurden.

Private Anschlussleitungen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur von Tiefbauunternehmen hergestellt, erneuert oder repariert werden, die vom Zentralen Betriebshof der Stadt Marl, Abteilung Stadtentwässerung dafür (nach Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Marl § 13 Abs. 6) eine Zulassung erhalten haben.
Antragsteller erhalten mit der Zustimmungserklärung zum Neubau bzw. Änderung des Kanalanschlusses die aktuelle Liste der zugelassenen Tiefbauunternehmen.

Fragen zur Grundstücksentwässerung beantwortet
Carsten Alfes, Telefon 99 66 25