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Mit Pflanzenschutzmitteln verantwortungsvoll umgehen

In Bächen und Flüssen werden immer häufiger auch erhöhte Werte von Pflanzenschutzmitteln festgestellt. Oft gelangen die Stoffe über die Landwirtschaft in das Gewässer, manchmal stammen die Verunreinigungen jedoch auch von privaten Hauseigentümern oder Kleingärtnern, die zu sorglos im Umgang mit den Chemikalien waren. So gelangen Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation: Sie werden auf befestigte Flächen gesprüht und dann bei Regen in den Kanal abgeschwemmt. Deswegen ist auf befestigten Flächen jede Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unzulässig. Darüber hinaus wird bei der Entsorgung der Mittel viel falsch gemacht. Denn oft werden Reste der Chemikalien unzulässig in die Toilette gespült oder die Spritzflaschen werden an einem Gully ausgewaschen.

Kläranlage gegen Pestizide machtlos
Wenn Pflanzenschutzmittel einmal ins Abwasser geraten sind, können sie in der Regel nicht in der Kläranlage wieder herausgelöst werden. Vielmehr passieren Pflanzenschutzmittel, die über das Abwasser zur Kläranlage gelangen, weitgehend unverändert die Reinigungsstufen und werden dann in Flüsse und Bäche eingeleitet. Die Mikroorganismen, die das Abwasser in der Kläranlage reinigen, bauen vor allem Stickstoffverbindungen, Phosphate und leicht abbaubare, organische Substanzen ab. Sie sind für den Abbau von Pflanzenschutzmitteln nicht gedacht.

Gewässer durch geringe Mengen bereits beeinträchtigt

Auch der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) hat das Problem erkannt und möchte die Marler über dieses Thema aufklären und informieren. „Auf die Kläranlage zu setzen, um Pflanzenschutzmittel wieder aus dem Wasser herauszuholen ist der falsche Weg. Sie kann in solch einem Fall nicht helfen. Die Stoffe dürfen erst gar nicht ins Wasser gelangen. Dabei reichen schon geringe Mengen, um das Gewässer nachhaltig zu belasten. Der richtige Umgang bei Einsatz und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln ist daher wichtig.“ appelliert Christoph Duschynski, Leiter der Abteilung Stadtentwässerung des ZBH.

Pflanzenschutzmittel im gereinigten Abwasser
In wissenschaftlichen Untersuchungen werden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln in Bächen und Flüssen beobachtet. Analysen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zeigen, dass der größte Eintrag von Pflanzenschutzmitteln ins Gewässer nicht unmittelbar über Abschwemmung der behandelten Flächen der Landwirtschaft erfolgt, sondern über die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Kanalisation in Bachlauf oder Fluss. Das heißt, durch unsachgemäße Anwendung gelangen zu viele der Stoffe über die Kanalisation ins Gewässer. Die Aufklärung von privaten Nutzern ist daher von Bedeutung, insbesondere über die Tücken bei Einsatz und Entsorgung der Pflanzenschutzmittel.

Gesetz regelt Einsatz der Stoffe
Das Pflanzenschutzgesetz regelt unter anderem die Einsatzgebiete von Pflanzenschutzmitteln. So dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Auf befestigten Flächen wie Terrassen, Zufahrten oder Wegen dürfen sie nicht verwendet werden. Eine Anwendung dort stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden, informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Tipps für die richtige Anwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
Restmengen von Pflanzenschutzmitteln nicht in den Abfluss schütten, sondern bei der Schadstoffsammlung des ZBH abgeben. Verdünnte Mittel auf die schon behandelten Flächen verteilen.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen ausgebracht werden – auf keinen Fall auf versiegelten Flächen, wie Gehwege oder Terrassen. In jedem Fall das Etikett und die Gebrauchsanweisung beachten. Wer Pflanzenschutzmittel in die Kanalisation einleitet handelt ordnungswidrig, ebenso derjenige, der diese Mittel nicht fachgerecht entsorgt.

Weitergehende Informationen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de
Falsches Entsorgen von Pflanzenschutzmitteln ist eine Ordnungswidrigkeit.

Fragen rund um die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen aus Haushalten beantwortet beim ZBH Julian Wagner, Umwelttechnik und Abfallberatung, Telefon 99 54 27, E-Post julian.wagner@marl.de

Geht es auch ohne Pflanzenschutzmittel?
Ja, kochendes Wasser ist ein probates Mittel gegen Unkraut. Einfach über die Pflanzen gießen, anschließend trocknen lassen und die Pflanzenreste entfernen. Durch das Abbrühen wird der empfindliche Organismus der Pflanze zerstört. Damit sich das Unkraut nicht weiter verbreitet, ist es wichtig, frühzeitig die Blüten zu entfernen. Wer gerade keine Zeit zum Jäten hat, sollte zumindest die Blütenköpfe von Löwenzahn und Co. abschneiden, damit sich die Samen gar nicht erst entwickeln können.
Mit einem Fugenkratzer oder Messer lassen sich die Ritzen zwischen Wegplatten gut vom Unkraut befreien. Auch das Abflammen des verplatteten Bodens ist durchaus wirkungsvoll. Wer regelmäßig mit einem Straßenfeger - harte Borsten - Weg und Terrasse kehrt, bekommt so auch frische Sprösslinge leicht entfernt.
Eine weitere hilfreiche Waffe im Kampf gegen mehrjährige Unkräuter ist der Pfahlwurzelstecher. Mit diesem Werkzeug sticht man dicht neben der Pflanze ein - beispielsweise beim Löwenzahn -, rüttelt die Erde etwas auf und kann dann Pflanze und Wurzel problemlos entfernen. Andernfalls reißt man sie nur ab, so dass ein erneutes Treiben des Wildkrauts programmiert ist.
Damit erst gar kein Unkraut wächst, gibt es verschiedene vorbeugende Möglichkeiten. Wer ein Beet neu anlegt, kann beispielsweise ein Unkrautvlies auflegen und abschließend frische Erde aufbringen. Das hemmt das Wachstum der Wildkräuter und hält die Feuchtigkeit besser im Boden. Eine Schicht Mulch oder Stroh als oberste Deckschicht wirkt ebenfalls hemmend auf das Unkrautwachstum. Das Beet sieht zudem gepflegter aus. Da Mulch allerdings für die Zersetzung dem Boden Nährstoffe entzieht, muss nach dem Einbringen öfter nachgedüngt werden.