So beantrage ich die Sperrmüllabfuhr
Wie funktioniert die Sperrgutabfuhr?
Die Sperrgutabfuhr kostet Sie als Gebührenzahler kein zusätzliches Geld. Sie müssen dem ZBH lediglich s c h r i f t l i c h anzeigen, welche Gegenstände Sie entsorgen möchten. Hierbei hilft Ihnen die gelbe Sperrgutkarte. Sie können uns aber auch ein Telefax schicken, eine E-Mail senden oder persönlich vorsprechen und einen Termin vereinbaren. Sperrgutkarten gibt es überall dort, wo es die Grauen Abfallsäcke zu kaufen gibt. Schauen Sie dazu bitte in Ihren Wertstoff- und Umweltkalender oder klicken Sie hier. Die Abfuhr von Elektrogroßgeräten können Sie auch telefonisch beantragen.
Der ZBH teilt Ihnen schriftlich oder telefonisch den Abfuhrtermin mit. Das Sperrgut ist am Abfuhrtag in unmittelbarer Fahrbahnnähe zu ebener Erde in nicht verkehrsbehindernder Weise bis spätestens um 7 Uhr zum Abholen bereitzustellen, frühstens jedoch am Abend vor der Abfuhr. Elektrogeräte sind zur gesonderten Entsorgung getrennt vom übrigen Sperrgut zu platzieren. WICHTIG! Die abzufahrenden Gegenstände dürfen ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Sofern sperrige Abfälle nicht durch eine Fahrzeugbesatzung von Hand verladen werden können, besteht für den ZBH keine Abholpflicht.
Die Schnellabfuhr von Sperrgut ist zurzeit leider nicht möglich
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Hinweise
Verunreinigungen, die im Zusammenhang mit dem Bereitstellen und dem Verladen von Sperrgut entstehen, sind von Ihnen unverzüglich zu beseitigen.
Gegenstände, die nicht Sperrmüll sind, bleiben stehen!