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Gebührenstruktur 2023

Abfallgefäße
Die Jahresgebühr 2023 beträgt für Abfallgefäße
Abfuhrart40 l80 l120 l240 l1.100 l5.000 l
14-tgl. Entleerung73,28 €146,56 €219,84 €439,68 €2.015,20 €9.160,00 €
bei Eigenkompostierung63,02 €126,04 €189,06 €378,12 €1.733,07 €7.877,60 €
wöchentliche Entl.146,56 €293,12 €439,68 €879,36 €4.030,40 €18.320,00 €
bei Eigenkompostierung126.04 €252,08 €378,12 €756,24 €3.466,14 €15.755,20 €

Vollservice
Auf Antrag der Grundstückseigentümer werden Restabfall-, Bioabfall- und Altpapierbehälter mit 40 l, 80 l, 120 l und 240 l Rauminhalt bis zu einer Entfernung von 15 Metern (einfache Strecke) durch die Stadt vom Standplatz des Behälters abgeholt und nach der Entleerung dorthin zurückgebracht.
Die Jahresgebühr für den Transport eines Abfallbehälters beträgt
Vollservice (14-tgl.)68,61 €68,61 €68,61 €68,61 €--
Vollservice (wö)137,22 €137,22 €137,22 €137,22 €--
Vollservice Papier 4-wö -34,31 €34,31 €- -

Sonderentleerung
Die Gebühr für eine Entleerung eines befristet aufgestellten Behälters und für eine Sonderentleerung eines vorhandenen Behälters beträgt für eine einmalige Abfuhr
Sonderentleerung2,82 €5,64 €8,46 €16,91 €77,51 €352,31 €
Für die Anlieferung und Abholung der befristet aufgestellten Behälter wird zusätzlich eine Gebühr erhoben.
Anlieferung/Abhol. von 1 bis 4 Behältern außer 5.000 l33,56 €33,56 €33,56 €33,56 €50,36 €75,54 €

Städtischer Abfallsack
Die Abfuhrgebühr für einen Abfallsack (70 l) beträgt 4,00 €
  

Gebührenaufschlag Biotonne
Die Biotonne ist gebührenfrei bis zur selben Größe wie die Restabfalltonne. Übersteigt die Größe des Bioabfallbehälters die des Restabfallgefäßes, wird für das über dem Restabfallvolumen hinausgehende Biobehältervolumen ein Gebührenaufschlag von     0,25 € pro Liter erhoben; folglich bei
 20 Liter40 Liter60 Liter80 Liter120 Liter160 Liter
 5,00 €10,00 €15,00 €20,00 €30,00 €40,00 €


Der Umtausch von Abfallgefäßen ist nur einmal jährlich gebührenfrei. Für jeden weiterenTausch wird eine Gebühr in Höhe von 20,60 € erhoben.


Schnellabfuhr
Für die Abholung von Sperrgut und Elektrogeräten kann ein Termin außerhalb der üblichen Wartezeiten – ein sogenannter „Schnelltermin“ – beantragt werden, bei dem die Abfuhr innerhalb einer Woche nach Antragstellung erfolgt. Hierfür werden vom Antragsteller folgende Gebühren zusätzlich erhoben:
Schnellabfuhr Sperrgut20,00 €   
Schnellabfuhr Elektrogeräte15,00 €   

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